Laut der Coronaschutzverordnung vom 24.11.2021 dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen gemeinsam Sport ausüben. Sollte uns jemand seinen Nachweis darüber noch nicht gezeigt haben, bitten wir, dies nachzuholen.
Wir sind verpflichtet, diese Vorgabe einzuhalten und zu kontrollieren. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir Personen, die keinen entsprechenden Nachweis bei sich haben, keinen Einlass gewähren können.