Wie in der letzten Bund-Länder-Sitzung beschlossen, bleibt der „Lockdown light“ bis zum 20.12.2020 bestehen. Das bedeutet für uns, dass die Trainingsfläche weiterhin nur bei medizinischer Notwendigkeit mit einer gültigen ärztlichen Verordnung genutzt werden kann. Training als Freizeitgestaltung ist noch untersagt.
Wir werden deshalb keine Beiträge für den Monat Dezember abbuchen, wer per Dauerauftrag zahlt, kann die Überweisung also für den kommenden Monat aussetzen. Sollten -wider Erwarten- Fitness Studios ab dem 21.12.2020 öffnen dürfen, würden wir für diese letzten Tage des Jahres das Training beitragsfrei anbieten.
Wir wünschen, trotz allem, eine schöne Adventszeit!