Impfnachweis und Personalausweis mitführen!
2 G für Trainingsfläche, Kurse und Rehasport
Laut der Coronaschutzverordnung vom 24.11.2021 dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen gemeinsam Sport ausüben. Sollte uns jemand seinen Nachweis darüber noch nicht gezeigt haben, bitten wir, dies nachzuholen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgabe einzuhalten und zu kontrollieren. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir Personen, die keinen entsprechenden Nachweis bei sich haben, keinen Einlass
3 G-Regel nun NICHT MEHR für Patienten
In der ab dem 1.10.2021 gültigen Coronaschutzverordnung ist nun festgelegt, dass medizinische Behandlungen eine Ausnahme im Bereich „körpernahe Dienstleistungen“ darstellen. So war es zunächst auch geregelt, bis ab dem 17.9.21 diese Ausnahme zurück genommen wurde. Jetzt brauchen unsere Patienten also erstmal wieder KEINEN 3-G-Nachweis.
3 G-Regel nun auch für Patienten
Auch bei uns gilt: G – G – G
Seit dem 20.8.21 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die besagt, dass man sich in öffentlichen Innenräumen nur dann mit anderen aufhalten darf, wenn man geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Bringt daher bitte euren Nachweis mit zum Training oder zum Kurs, wir vermerken euren „Covid 19- Status“, so dass nur die Teilnehmer, die sich testen lassen,